Advent 2020 und kein Weihnachtsmarkt

04.12.2020

Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind eindeutig, sodass dem Vorstand nichts anderes übrig blieb, als den Weihnachtsmarkt abzusagen.
Leider betrifft dies auch den verkaufsoffenen Sonntag am 3. Advent. Dieser war in 2019 beantragt und vom Rat der Stadt bewillig worden. Die Öffnung der Geschäfte am 3. Advent setzt jedoch zwingend voraus, dass eine Veranstaltung in der Rheydter Innenstadt stattfinden muss. Dies ist wiederum aufgrund der Corona-Verordnung nicht möglich, sodass auch der verkaufsoffene Sonntag am 3. Advent der gesetzlichen Regelung zum Opfer fiel.
Wir bedauern dies außerordentlich, war doch der Weihnachtsmarkt und der verkaufsoffene Sonntag im Dezember ein magischer und kommunikativer Treffpunkt.
Wir hoffen, dass in 2021 bald wieder eine Normalität eintritt, die es uns ermöglicht, die Rheydter Innenstadt mi Veranstaltungen zu beleben.
Wir wünschen allen Lesern ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr.